§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Cavallo Hotel GmbH (nachfolgend „Hotel") mit Sitz in Herbert-von-Karajan-Platz 2, A-5020 Salzburg, und dem Gast oder Besteller (nachfolgend gemeinsam „Vertragspartner") über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle sonstigen vom Hotel erbrachten Leistungen und Lieferungen.
(2) Die AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sowie für Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG. Abweichende Bedingungen des Gastes oder Bestellers finden nur Anwendung, wenn das Hotel diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote gegenüber demselben Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Ein Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Buchungsanfrage des Gastes und die entsprechende Buchungsbestätigung des Hotels zustande. Das Hotel ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) Eine Buchungsbestätigung kann schriftlich, per E-Mail, per Online-Buchungssystem oder in sonstiger Textform erfolgen. Eine mündliche Buchungsbestätigung wird durch das Hotel unverzüglich schriftlich oder in Textform nachbestätigt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen. Bestätigte Buchungen können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Hotels an Dritte übertragen werden.
(4) Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und alle sonstigen in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise des Hotels zu bezahlen. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer nach österreichischem Recht.
(2) Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Privatkunden tritt Zahlungsverzug ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein; bei Unternehmern 14 Tage nach Fälligkeit.
(3) Das Hotel akzeptiert folgende Zahlungsarten: Barzahlung, Kredit- und Debitkarten (Visa, Mastercard, American Express) sowie Überweisung. Weitere akzeptierte Zahlungsmittel werden an der Rezeption bekanntgegeben.
(4) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im Buchungsvertrag festgelegt.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweils gültigen österreichischen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Darüber hinaus behält sich das Hotel die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.
(6) Das Hotel ist berechtigt, fällige Forderungen jederzeit vom Gast zu verlangen und eine sofortige Zahlung zu fordern, sofern berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Gastes bestehen.
§ 4 Ortstaxe (Kurtaxe)
(1) In der Stadt Salzburg ist vom Hotel eine Ortstaxe (Kurtaxe) einzuheben und an die zuständige Behörde abzuführen. Diese Abgabe wird entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen der Stadt Salzburg festgesetzt und ist vom Gast zusätzlich zum vereinbarten Zimmerpreis zu entrichten.
(2) Die Ortstaxe ist in der Hotelrechnung gesondert ausgewiesen.
§ 5 An- und Abreise
(1) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
(2) Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern keine spätere Anreise ausdrücklich vereinbart wurde. Ist die Buchung durch eine Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie abgesichert, entfällt diese Zeitbeschränkung.
(3) Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen und an die Rezeption zurückzugeben. Bei verspäteter Abreise ist das Hotel berechtigt, für die Nutzung des Zimmers über den Abreisetermin hinaus bis 15:00 Uhr 50 % des tagesaktuellen Zimmerpreises und ab 15:00 Uhr 100 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.
(4) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das Hotel nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer ausdrücklich in Textform bestätigt hat.
§ 6 Rücktritt und Stornierung (Einzelzimmer)
(1) Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail, Brief, Fax) zu erklären und wird wirksam, sobald er dem Hotel zugegangen ist. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Hotel.
(2) Im Falle des Rücktritts durch den Gast ist das Hotel berechtigt, folgende Stornierungsgebühren zu verlangen, sofern das Zimmer nicht anderweitig vermittelt wird:
Zeitraum vor Anreise | Stornierungsgebühr (Zimmer) | Stornierungsgebühr (Veranstaltungen) |
|---|---|---|
Mehr als 30 Tage | kostenlos | kostenlos |
15–30 Tage | 30 % | 40 % |
7–14 Tage | 50 % | 60 % |
2–6 Tage | 80 % | 80 % |
0–1 Tage / No-Show | 100 % | 100 % |
(3) Die vorstehenden Prozentsätze berechnen sich auf den Gesamtpreis der gebuchten Leistungen (inkl. Umsatzsteuer). Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens offen.
(4) Empfohlen wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 7 No-Show
(1) Erscheint der Gast nicht zum vereinbarten Anreisetermin und hat keine Stornierung vorgenommen, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag am Anreisetag. Das Hotel ist in diesem Fall berechtigt, 100 % des gebuchten Gesamtpreises als Entschädigung in Rechnung zu stellen.
(2) Im Falle des No-Show wird das Zimmer nach 24:00 Uhr des Anreisetages anderweitig vergeben, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung über eine spätere Anreise besteht.
§ 8 Rücktritt durch das Hotel
(1) Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
a) der Gast oder Besteller irreführende oder falsche Angaben zu wesentlichen Tatsachen gemacht hat;
b) der Gast oder Besteller die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht leistet;
c) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände (z. B. Brand, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemie) die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
(2) Im Fall eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
§ 9 Gruppenbuchungen
(1) Als Gruppenbuchung gilt die gleichzeitige Buchung von 5 oder mehr Zimmern oder die Durchführung von Veranstaltungen mit 10 oder mehr Personen. Für Gruppenbuchungen gelten ergänzend die gesondert vereinbarten Konditionen.
(2) Bei Veranstaltungen und Gruppenbuchungen kann das Hotel eine Vorauszahlung von mindestens 50 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages verlangen, zahlbar spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
(3) Die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl gilt als garantiert und kann um höchstens 10 % unterschritten werden, sofern die Änderung spätestens 7 Tage vor dem Termin schriftlich mitgeteilt wird. Bei einer nicht angekündigten oder später mitgeteilten Unterschreitung schuldet der Besteller die vereinbarte Vergütung für die garantierte Teilnehmerzahl.
(4) Bei Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird die Vergütung auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl berechnet; derartige Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels.
(5) Für Stornierungen bei Veranstaltungen und Gruppenbuchungen gelten folgende Fristen: mehr als 150 Tage vorher: angefallene Beratungs- und Bearbeitungskosten pauschal; bis 90 Tage: 40 %; bis 60 Tage: 50 %; bis 30 Tage: 80 %; bis 7 Tage und kürzer: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages.
§ 10 Kinder und Zusatzbetten
(1) Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr übernachten im Kinderbett kostenlos im Zimmer der Eltern, sofern kein zusätzliches Bett benötigt wird.
(2) Kinder von 4 bis 11 Jahren zahlen beim Teilen des Elternzimmers (ohne eigenes Bett) einen reduzierten Preis gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Hotels.
(3) Zusatzbetten sind nach Verfügbarkeit buchbar und werden gemäß der aktuellen Preisliste verrechnet.
§ 11 Haustiere
(1) Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet und kann von einer Zusatzgebühr abhängig gemacht werden. Die Genehmigung gilt stets für ein bestimmtes Tier und einen bestimmten Aufenthalt.
(2) Der Gast haftet für alle Schäden und Verunreinigungen, die durch sein Haustier verursacht werden. Das Hotel behält sich vor, Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
§ 12 Parkplätze
(1) Soweit das Hotel dem Gast einen Stellplatz auf einem hoteleigenen oder vom Hotel genutzten Parkplatz zur Verfügung stellt, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel übernimmt keine Bewachung oder Betreuung der Fahrzeuge.
(2) Das Hotel haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden am Fahrzeug oder Diebstahl. Schäden sind unverzüglich, spätestens beim Verlassen des Parkplatzes, dem Personal des Hotels zu melden; andernfalls können Ersatzansprüche ausgeschlossen sein.
§ 13 Haftung des Hotels
(1) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, ist das Hotel auf unverzügliche Mängelanzeige des Gastes bemüht, für Abhilfe zu sorgen.
(2) Gemäß §§ 970 ff. ABGB haftet das Hotel als Beherbergungsunternehmer für die von Gästen eingebrachten Sachen bis zu einem Betrag von EUR 1.100,– (allgemeine Haftung). Die verschärfte Haftung für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt EUR 550,–, sofern diese nicht im hoteleigenen Safe verwahrt werden. Das Hotel empfiehlt ausdrücklich, Wertgegenstände im Safe zu deponieren.
(3) Die Haftung des Hotels für Schäden, die nicht auf Körper, Gesundheit oder Leben des Gastes beruhen und nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Ist das Hotel an der Erfüllung seiner Leistungen durch höhere Gewalt (z. B. Brand, Streik, Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Schließungsanordnungen) gehindert, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Schadensersatzansprüche zustehen.
§ 14 Haftung des Gastes
(1) Der Gast haftet für alle Schäden und Verluste, die durch ihn selbst, seine Begleitpersonen, Mitarbeiter, Vertreter oder von ihm eingeladene Personen durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden.
(2) Das Hotel ist berechtigt, entstandene Schäden unverzüglich geltend zu machen und vom Gast Ersatz der entstandenen Kosten zu verlangen.
§ 15 Hausrecht und Hausordnung
(1) Das Hotel übt das Hausrecht aus. Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung des Hotels sowie die Anweisungen des Hotelpersonals zu befolgen.
(2) Das Rauchen in sämtlichen Innenräumen des Hotels ist verboten. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, eine Reinigungspauschale von EUR 200,– in Rechnung zu stellen.
(3) Das Hotel ist berechtigt, Gäste, die durch ihr Verhalten andere Gäste oder das Personal belästigen oder das Ansehen des Hotels schädigen, vom weiteren Aufenthalt auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen.
(4) Nachtruhe: 22:00 bis 06:30 Uhr. In diesem Zeitraum bitten wir um besondere Rücksicht auf die anderen Gäste und um entsprechende Ruhe im gesamten Hotel.
§ 16 Fundsachen
(1) Im Hotel vergessene oder zurückgelassene Gegenstände werden vom Hotel für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt und dem Gast auf Anfrage zugesandt. Nach Ablauf der Frist werden nicht abgeholte Fundsachen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
(2) Porto und Verpackungskosten für die Rücksendung trägt der Gast.
§ 17 Datenschutz
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Gäste erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Beherbergungs- und Dienstleistungsvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (insbesondere Meldegesetz) in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG 2000 i.d.g.F.).
(2) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern.
(3) Der Gast hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Hotels unter hotel-edlinger.com.
(4) Der inhaltlich Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist: Cavallo Hotel GmbH, Herbert-von-Karajan-Platz 2, A-5020 Salzburg, office@cavallohotels.com.
§ 18 Online-Streitbeilegung (ODR)
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Das Hotel ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist hierzu jedoch grundsätzlich bereit. Zuständige Schlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Deutschland.
§ 19 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Sonstiges
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPR.
(2) Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt: Sofern der Gast seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, ist das Gericht am Wohn- oder Aufenthaltsort des Gastes zuständig. Für Unternehmer gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotels, Handelsgericht Salzburg.
(3) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Unternehmensdaten
Cavallo Hotel GmbH
Hotel Das Edlinger
Herbert-von-Karajan-Platz 2
A-5020 Salzburg, Österreich
Telefon: +43 (0) 662 82 41 65
E-Mail: office@cavallohotels.com
Web: hotel-edlinger.com
Rechtsform: GmbH
Geschäftsführerin: Monika Chistee
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Salzburg
Firmenbuchnummer: FN 582963 z
UID-Nummer: ATU78339656
Aufsichtsbehörde: Land Salzburg – Amt der Salzburger Landesregierung
Mitglied der: Wirtschaftskammer Salzburg
Stand: Juli 2026 – Änderungen vorbehalten.